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UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Für Sie im Überblick...

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Buchhaltung

Unser Treuhandbüro ist garantiert unabhängig und kann ihre Aufträge professionell und termingerecht erledigen.

  • Nach Ihren Wünschen und Anforderungen kann der Detaillierungsgrad Ihrer Buchhaltung gewählt werden

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Branchenvergleich

  • Abschlussoptimierung mit Steuerberatung 

  • Finanzierungsberatungen

  • Jegliche Varianten der Kassabuchführungen möglich

  • Inventaraufnahme


Buchhaltung ist nicht gleich Buchhaltung! Überlassen Sie Ihre Buchhaltung also nicht dem Zufall - sondern uns...

Steuern

Wir müssen alle Steuern zahlen. Aber niemand verlangt von Ihnen, dass Sie zu viele Steuern bezahlen. Vertrauen ist die Grundlage, um erfolgreiche Kundenbeziehungen zu pflegen. Gerade wenn es um Ihre Steuern geht, sind Fachwissen, Diskretion, Weitblick und Vertrauen unabdingbar.

Steuertipps

  • Haben sie den Einkauf in die 2. Säule geprüft? 

  • Die gestaffelte Auszahlung von Säule 2- und 3a-Konti ist steuerlich sehr vorteilhaft. 

  • Bei Selbständigerwerbenden zahlt es sich aus, für die Arbeit der Ehefrau einen Lohn abzurechnen 

  • Bei der Direkten Bundessteuer, sowie bei Gemeinde- und Staatssteuern kann der Liegenschaftsunterhalt bei Privatliegenschaften pauschal oder effektiv geltend gemacht werden. 

  • Bei Weiterbildungen können auch die Fahr- und Verpflegungskosten als Berufsauslagen geltend gemacht werden.

Steueroptimierungen
Folgende Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) können in Abzug gebracht werden:

  • Unselbständig Erwerbende: Es können höchstens Fr. 6'883.00 abgezogen werden. 

  • Selbständig Erwerbende: Steuerpflichtige die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge angehören, können höchstens 20 % des Erwerbseinkommens, maximal Fr. 34'416.00 in Abzug bringen. 

  • Nicht erwerbstätige: Nicht erwerbstätige Steuerpflichtige können keinen Abzug machen.

Achtung:
Es dürfen nur die tatsächlichen im Steuerjahr bezahlten Prämien/Beiträge oder Einlagen abgezogen werden. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, kann der Abzug von beiden Ehegatten je für sich beansprucht werden.

Sonderabzüge

bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten
Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, können einen besonderen Abzug geltend machen, wenn beide erwerbstätig sind. Der Abzug beträgt höchstens Fr. 4'700.00 bei den Staats- und Gemeindesteuern. Bei der direkten Bundessteuer kann ein Abzug von höchstens Fr. 13'400.00 geltend gemacht werden. 

Zusätzliche Abzüge

  • Kranken- Unfall- und Invaliditätskosten: Abzugsberechtigt sind Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, die dem Steuerpflichtigen selbst entstanden sind, soweit diese den im Gesetz erwähnten Selbstbehalt von 5% übersteigen. Auch Zahnarztkosten und Auslagen für Brillen gelten als abzugsfähige Krankheitskosten. Anspruch auf einen pauschalen Abzug für Invaliditätskosten haben stark Sehbehinderte, Gehbehinderte, Gehörlose und Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sowie Personen mit Diabetes, Zöliakie und Aphasie.

  • Freiwillige Zuwendungen: Abzugsberechtigt sind freiwillige Geldleistungen an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, wenn die Zuwendungen im Jahr Fr. 100.00 erreichen.

  • Zuwendungen an Parteien: Abzugsberechtigt sind Zuwendungen an die im Grossen Rat vertretenen Parteien. Die Zuwendungen müssen im Jahr mindestens Fr. 100.00 betragen.

Sondersteuern

  • Grundstückgewinnsteuer

  • Handänderungssteuer

  • Liquidationssteuer

  • Erbschaftssteuer

(Kanton Luzern: Die Steuervorschriften können kantonal unterschiedlich sein.)

Nachfolgeregelung

GEWERBEBETRIEBE

Familienunternehmen werden durchschnittlich nur rund 24 Jahre alt. Nur 67 Prozent der Familienunternehmungen schaffen den Sprung in die zweite Generation. Fast jedes Unternehmerleben sieht sich mit der Notwendigkeit der Nachfolgeregelung konfrontiert.

Für die meisten Unternehmer verbindet sich damit ein Zwang. Der Unternehmer steht vor vielen Fragen und Problemen. Es fehlen persönliche Erfahrungen und der Entscheid ist von grösster Tragweite. Speziell beachtet werden müssen dabei auch die Steuerfolgen.

Formen der betrieblichen Nachfolge
a) Familieninterne Nachfolge
b) Familienexterne Nachfolge
c) Gemischte Nachfolgeformen 

 

LANDWIRTSCHAFT

Für die Übergabe der Landwirtschaftlichen Liegenschaften sollte auf jeden Fall ein Spezialist zugezogen werden. Nebst den üblichen Regelungen im Kaufvertrag gibt es bei den Höfen spezielle Besonderheiten.

 

Dies sind zum Beispiel:

  • Festlegung des Kaufpreises für das Land und die Gebäude 

  • Festlegung des Kaufpreises für das lebende und tote Inventar 

  • Bewertung des Milchkontingentes 

  • Wohnrechtsregelungen 

  • Lohnzahlungen an die abtretende Generation 

  • Zins und Abzahlungsregelungen für Kaufrestanzen 

  • Gewinnanteilsrecht zu Gunsten der Verkäufer und dessen Erben 

  • Gewährung eines Rückkaufsrechtes 

  • Steuerliche Klippen (Abschreibungen / Liquidationssteuern usw.)

Um in den Familien nachhaltig ein gutes Verhältnis zu erhalten, ist es ratsam die Familienangehörigen vorzeitig zu orientieren.

Wahl der richtigen Rechtsform

Die Wahl der richtigen Rechtsform für ein Projekt, ein Unternehmen oder Geschäft, ist eine der zahlreichen Entscheidungen, die im Rahmen einer Planung getroffen werden müssen. Die Rechtsform ist das rechtliche Kleid eines Unternehmens und deshalb von grosser Bedeutung. Allerdings steht diese Entscheidung nicht am Anfang, sondern eher am Schluss der gesamten Projektierung. Erst in einer relativ konkreten Phase muss/kann die Wahl der Rechtsform getroffen werden. Der folgende Entscheidungsbaum verdeutlicht den Ablauf dieses Planungsprozesses und soll über gezielte Fragestellungen mithelfen, zur richtigen Rechtsform zu gelangen.

VORBEREITUNGEN:

  • Unterlagenbeschaffung; Definition der Ausgangslage, Festlegen der Ziele 

  • Sich "schlau machen", das heisst Übersicht verschaffen, Vor- und Nachteile jeder Rechtsform auflisten 

  • Berater beiziehen zur Grundlagenermittlung samt Detail-Abklärungen 

  • Entwurf des Gesellschaftsvertrages 

  • Überprüfung durch den persönlichen Treuhänder (Steuern, etc.) 

  • definitive Vertragsunterzeichnung

Mit diesen Schritten kommen Sie zu einem ausgewogenen Entscheid über die Rechtsform und dem entsprechenden Vertrag. Dies ist sehr wichtig, werden doch nicht selten auf Grund eines einzigen Kriteriums (z.B. Steuern) Entscheide mit grosser Tragweite gefällt, die in die falsche Richtung führen.

zusätzliche Dienstleistungen

Mit unserer reichhaltigen Palette an zusätzlichen Dienstleistungen kann Sie die Rottal Treuhand AG buchstäblich rundum versorgen. Alles aus einer Hand.

  • Pacht- und Mietverträge 

  • Überbetriebliche Zusammenarbeit 

  • Kreditgesuche 

  • Lohnabrechnungen 

  • Tragbarkeitsberechnungen 

  • Betriebskonzepte 

  • Versicherungsberatungen 

  • Vorsorgeberatungen 

  • Allgemeine Treuhänderische Betreuungen 

  • Entschädigungs- und Einkommensberechnungen 

  • Liegenschaftsverwaltungen

  • Erbteilungen Testamente / Willensvollstrecker 

  • Allgemeine Rechtsauskünfte

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